1. Aufenthaltsbewilligung für EWR-Bürger (inkl. Schweiz)
Staatsangehörige aus EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz können unter gewissen Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Man unterscheidet hier insbesondere zwischen:
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Erwerbstätigen: Wer in Liechtenstein arbeitet, kann eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Anzahl der Bewilligungen für EWR-Bürger ist allerdings kontingentiert und an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Nicht Erwerbstätige (z. B. Rentner): Auch für Personen ohne Erwerbstätigkeit besteht die Möglichkeit einer Bewilligung. Hierfür ist in der Regel der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer passenden Krankenversicherung erforderlich.
2. Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige
Für Personen, die nicht aus dem EWR oder der Schweiz stammen, gelten sehr strenge Zuzugsregeln. Liechtenstein vergibt nur ein begrenztes Kontingent an Aufenthaltsbewilligungen. Mögliche Gründe für eine Wohnsitznahme können etwa sein:
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Beschäftigung in Liechtenstein: In Ausnahmefällen können hochqualifizierte Fachkräfte oder Führungspersonal eine Bewilligung erhalten, wenn sie eine Anstellung in Liechtenstein nachweisen.
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Selbstständigkeit bzw. Unternehmensgründung: Bei Gründung oder Führung eines Unternehmens in Liechtenstein kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.
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Besondere liechtensteinische Interessen: Liegt ein relevantes Interesse für den Staat Liechtenstein vor (zum Beispiel ein bedeutendes wirtschaftliches oder kulturelles Engagement), kann eine Bewilligung erteilt werden.
Unsere Unterstützung hierbei
Die rechtlichen Vorgaben und das damit verbundene Antragsverfahren für einen Wohnsitz in Liechtenstein sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Wir unterstützen Sie umfassend bei:
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Beratung zu den geeigneten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, passend zu Ihrer persönlichen Situation.
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Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, wie Finanzierungs- und Versicherungsnachweise.
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Koordination mit Behörden und Begleitung während des gesamten Bewilligungsprozesses.
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Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, falls Sie in Liechtenstein investieren oder selbstständig tätig werden möchten.
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Umfassender Betreuung bei der Integration, einschließlich Fragen zum Alltagsleben, Bankangelegenheiten und steuerlichen Themen.
Liechtenstein bietet für Privatpersonen und Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen, gepaart mit hoher Lebensqualität und politischer Stabilität. Gleichzeitig sind die Einwanderungsregeln klar geregelt und an bestimmte Kontingente gebunden.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und Sie durch den gesamten Prozess der Wohnsitznahme in Liechtenstein zu begleiten!