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Unsere Dienstleistungen


Wir bieten umfassende Treuhanddienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen, einschliesslich der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften sowie der Unterstützung bei der Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Bedürfnisse zu verstehen und bieten die Ausarbeitung massgeschneiderter Lösungen sowie deren laufende Betreuung und Optimierung.

Durch unsere jahrelange einschlägige Expertise in der Branche verfügen wir über ein starkes Netzwerk an kompetenten Partnern aus verschiedenen Bereichen. Sollte Ihr Anliegen zusätzliche Expertise erfordern – sei es in der Rechtsberatung, Steuerberatung, Immobilienverwaltung oder anderen spezialisierten Fachgebieten – können wir jederzeit auf vertrauenswürdige und qualifizierte Partner zurückgreifen. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden rundum bestens betreut werden und die optimale Lösung für ihre Anliegen erhalten.

Kurzum: Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch!

Wir bieten:

Die Gründung verschiedener Gesellschaftsformen

Gründung von Stiftungen, Anstalten, Aktiengesellschaften/Holdings, GmbH’en, Protected Cell Companies sowie Treuunternehmen und Trusts

Wir errichten in Ihrem Auftrag die nach geltendem Recht möglichen und zulässigen Strukturen am Finanzplatz Liechtenstein, unter Beachtung und Einhaltung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen. Die Kosten hierfür kommunizieren wir fair und stimmen sie vorab mit Ihnen ab.

Professionelle Verwaltung von errichteten Strukturen jeder Art

Gründung von Stiftungen, Anstalten, Aktiengesellschaften/Holdings, GmbH’en, Protected Cell Companies sowie Treuunternehmen und Trusts

Wir übernehmen den Einsitz in den Stiftungs- oder Verwaltungsrat sowie die Repräsentanz von bestehenden oder neu gegründeten Strukturen. Die Abrechnung kann hierbei «time spent» oder anhand einer zu vereinbarenden jährlichen Pauschale erfolgen.

Rechtliche Beratung in Zusammenhang mit der Errichtung, Führung und Verwaltung von Strukturen am Finanzplatz Liechtenstein

Wohnsitznahme in Liechtenstein

1. Aufenthaltsbewilligung für EWR-Bürger (inkl. Schweiz)

Staatsangehörige aus EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz können unter gewissen Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Man unterscheidet hier insbesondere zwischen:

  • Erwerbstätigen: Wer in Liechtenstein arbeitet, kann eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Anzahl der Bewilligungen für EWR-Bürger ist allerdings kontingentiert und an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Nicht Erwerbstätige (z. B. Rentner): Auch für Personen ohne Erwerbstätigkeit besteht die Möglichkeit einer Bewilligung. Hierfür ist in der Regel der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer passenden Krankenversicherung erforderlich.


2. Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

Für Personen, die nicht aus dem EWR oder der Schweiz stammen, gelten sehr strenge Zuzugsregeln. Liechtenstein vergibt nur ein begrenztes Kontingent an Aufenthaltsbewilligungen. Mögliche Gründe für eine Wohnsitznahme können etwa sein:

  • Beschäftigung in Liechtenstein: In Ausnahmefällen können hochqualifizierte Fachkräfte oder Führungspersonal eine Bewilligung erhalten, wenn sie eine Anstellung in Liechtenstein nachweisen.

  • Selbstständigkeit bzw. Unternehmensgründung: Bei Gründung oder Führung eines Unternehmens in Liechtenstein kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.

  • Besondere liechtensteinische Interessen: Liegt ein relevantes Interesse für den Staat Liechtenstein vor (zum Beispiel ein bedeutendes wirtschaftliches oder kulturelles Engagement), kann eine Bewilligung erteilt werden.

Unsere Unterstützung hierbei

Die rechtlichen Vorgaben und das damit verbundene Antragsverfahren für einen Wohnsitz in Liechtenstein sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Wir unterstützen Sie umfassend bei:

  • Beratung zu den geeigneten Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, passend zu Ihrer persönlichen Situation.

  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, wie Finanzierungs- und Versicherungsnachweise.

  • Koordination mit Behörden und Begleitung während des gesamten Bewilligungsprozesses.

  • Gründung und Verwaltung von Gesellschaften, falls Sie in Liechtenstein investieren oder selbstständig tätig werden möchten.

  • Umfassender Betreuung bei der Integration, einschließlich Fragen zum Alltagsleben, Bankangelegenheiten und steuerlichen Themen.

Liechtenstein bietet für Privatpersonen und Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen, gepaart mit hoher Lebensqualität und politischer Stabilität. Gleichzeitig sind die Einwanderungsregeln klar geregelt und an bestimmte Kontingente gebunden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und Sie durch den gesamten Prozess der Wohnsitznahme in Liechtenstein zu begleiten!